Diverses

Was tun bei einer Energiemangellage?

05.01.2023

Das Sekretariat des SBAO teilt mit, dass am 1. Dezember 2022 die Dienststelle für Gesundheit und Sport des Kantons Luzern zum Thema Energiemangellage für Betriebe im Gesundheitswesen informiert hat. Da Augenoptikbetriebe als systemrelevant eingestuft sind, wurde der SBAO gebeten, die Augenoptik-Branche im Kanton zu informieren. Davon ausgehend, dass die Energieversorgung bei einer Mangellage vom Bund geregelt wird, dürften nachfolgende Informationen auch für Augenoptikbetriebe ausserhalb des Kantons Luzern von Interesse sein.

Auf den folgenden Websites finden sich vertiefte und ausführliche Informationen zu den Themen «Energieversorgung» und «Energiemangellage»

  • Auf der Website von OSTRAL gibt es aktuelle Hinweise zur Stromversorgung in der Schweiz bei einer Mangellage. OSTRAL ist die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes und wird auf deren Anweisung aktiv, wenn eine Strommangellage eintritt.

  • Informationen des Kantons Luzern zum Thema «Energiemangellage».

  • FAQ (Fragen und Antworten / Kanton Luzern) zum Thema Energiemangellage.

  • Im Weiteren machen wir Sie gerne auf die hilfreiche Publikation «Energiemangellage: Handbuch für die betriebliche Vorsorge» des Kanton Baselland aufmerksam. 

 

Nur mit dem Engagement und der Hilfe von allen Akteurinnen und Akteuren kann die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Kanton Luzern und in allen andern Kantonen in einer Energiemangellage sichergestellt werden.

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